Voraussetzungen zur Finanzierung
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Kurs muss auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen.
- Die/der Absolvierende muss den Kurs bezahlen (Rechnung und Zahlungsbestätigung der Kursanbieter auf entsprechenden Namen ausgestellt).
- Die/der Absolvierende muss die Prüfung ablegen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
- Die/der Absolvierende muss zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Seit wann gilt die neue Finanzierung für eidgenössische Prüfungen?
Wer nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung ablegt und einen vorbereitenden Kurs besucht hat, der nach dem 1. Januar 2017 begonnen hat, kann Bundesbeiträge beantragen. Achtung: Der Kurs darf nicht von kantonalen Subventionen profitiert haben. Wer zur Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Kurskosten bis zum Maximalbetrag kumulieren.
Weitere Informationen
Alle Informationen zum Inkrafttreten des neuen Finanzierungsmodells, zu den Beitragsvo-raussetzungen und zum Antragsprozess unter: www.sbfi.admin.ch/absolvierende