Subjektfinanzierung
Finanzielle Unterstützung vom Bund
Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird vom Bund finanziell unterstützt. Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bundesbeitrag maximal 9500 Franken, bei einer höheren Fachprüfung 10’500 Franken. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2018.
Berufsprüfungen (eidgenössischer Fachausweis) und höhere Fachprüfungen (eidgenössisches Diplom) gibt es in jedem Berufsfeld. Sie qualifizieren Berufsleute für eine Fach- oder Führungsfunktion in einem Betrieb. Die meisten Berufsleute bereiten sich mit einem Kurs auf die angestrebte eidgenössische Prüfung vor.
Wer einen vorbereitenden Kurs absolviert, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren – bei einer Berufsprüfung maximal 9500 Franken, bei einer höheren Fachprüfung maximal 10’500 Franken. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Bund richtet das Geld direkt an die Absolvierenden aus (Subjektfinanzierung). Der Anspruch auf einen Bundesbeitrag besteht unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Kurs muss beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen (➜ www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege).
- Der/die Absolvierende muss die Kursgebühren bezahlen. Die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) des Kursanbieters bzw. der Kursanbieter müssen auf den Namen der/des Absolvierenden lauten.
- Der/die Absolvierende muss die Prüfung ablegen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
- Der/die Absolvierende muss zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben. Der Bundesbeitrag kann erst nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung beantragt werden.
Die Absolvierenden reichen ihren Antrag über das Onlineportal des SBFI ein (ab 2018 möglich). Im Bedarfsfall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Teilbeiträge gestellt werden. Die Absolvierenden können in diesem Fall bereits vor der eidgenössischen Prüfung Teilbeträge für angefallene Kursgebühren beantragen.